Wie kön­nen wir Ihnen weiterhelfen?

Erzeugungsanlage/Speicher

Sie möch­ten eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, ein Block­heiz­kraft­werk (BHKW), einen Spei­cher oder ande­re Erzeu­gungs­an­la­gen errich­ten und an das Netz der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh anschließen?

Gern unter­stüt­zen wir Sie bei Ihrem Vor­ha­ben. Auf den fol­gen­den Sei­ten beschrei­ben wir das Vor­ge­hen je nach­dem, wie hoch die instal­lier­te (Summen-)Leistung der Erzeu­gungs­an­la­ge am Netz­an­schluss­punkt sein soll.

Im ers­ten Schritt müs­sen Sie die Erzeu­gungs­an­la­ge (EEG/KWK) beim zustän­di­gen Netz­be­trei­ber, im Ver­sor­gungs­ge­biet Güters­loh bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh, anmel­den. Nach Errich­tung wird die Erzeu­gungs­an­la­ge gemein­sam mit dem Netz­be­trei­ber in Betrieb genommen.

Bei der Pla­nung, Errich­tung, Betrieb und Ände­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge sind die jeweils gel­ten­den Tech­ni­schen Anschluss­re­geln des VDE (TAR) zu beach­ten und einzuhalten.

Bei instal­lier­ter (Summen-)Leistung grö­ßer 35 MW liegt die Zustän­dig­keit beim vor­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber West­netz GmbH.

Zum vor­ge­la­ger­ten Netz­be­trei­ber: Westnetz

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA Wechselrichterleistung 

Infor­ma­tio­nen zum ver­ein­fach­ten Anmel­de­ver­fah­ren hier. 

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 0,6 kVA Wechselrichterleistung 

Mehr erfahren 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 135 kW 

Es gilt die Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4105:2018–11. Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zur Anmeldung. 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist kleiner 135 kW 

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Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 135 kW und kleiner 35 MW 

Es gilt die Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4110:2018–11. Hier fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zur Anmeldung. 

Die installierte (Summen-)
Leistung der Erzeugungsanlagen am Netzanschlusspunkt ist größer 135 kW und kleiner 35 MW 

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Wichtige Dokumente

Hinweise

  • gemäß den VDE-Richt­li­ni­en sind „bei der Ermitt­lung der Sum­me der maxi­ma­len Schein­leis­tun­gen aller Erzeu­gungs­an­la­gen und Spei­cher an einem Netz­an­schluss­punkt sowohl Bestands­an­la­gen als auch alle Neu­an­la­gen zu berücksichtigen“.
  • Regis­trie­rungs­pflicht für alle Strom­erzeu­gungs­an­la­gen und Spei­cher (Neu­an­la­gen und bestehen­de Anla­gen) ab dem 31.01.2019.

Gesetze

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf vie­le wich­ti­ge Fra­gen. Soll­te Ihnen dies in Ihrem kon­kre­ten Fall nicht wei­ter­hel­fen, wen­den Sie sich ein­fach direkt an uns. Tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Wir sind gern für Sie da.