Summenleistung bis 135 kW

Erzeu­gungs­ein­hei­ten, die neu errich­tet wer­den oder in einer bestehen­den Anla­ge erweitert/geändert wer­den und zusam­men eine Erzeu­gungs­an­la­ge mit einem PAmax < 135 kW am gemein­sa­men Netz­an­schluss­punkt bil­den, sind unab­hän­gig von der Span­nungs­ebe­ne, an die die Erzeu­gungs­an­la­ge ange­schlos­sen wird, nach der VDE-Anwen­dungs­re­gel VDE-AR‑N 4105:2018–11 auszuführen.

Son­der­fäl­le sowie die Kri­te­ri­en bei Erwei­te­rung und Ände­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge ent­neh­men Sie bit­te der VDE-Anwendungsregel.

Ihre Anmel­dung in weni­gen Schritten:

Schritt 1A: Anmeldung Erzeugungsanlage

Unterlagen für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Für die Anmel­dung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge müs­sen Sie als Anschluss­neh­mer fol­gen­de Unter­la­gen recht­zei­tig vor Beginn der Aus­füh­rung bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh einreichen:

  • For­mu­lar E.1 Antragstellung
  • For­mu­lar E.2 Daten­blatt für Erzeugungsanlagen
  • For­mu­lar E.3 Daten­blatt Speicher
  • Mess­kon­zept
    • abwei­chen­des Mess­kon­zept inkl. Mess- und Schutz­ein­rich­tung
      (ein­po­li­ge Dar­stel­lung ab Netz­an­schluss mit bereits vor­han­de­nen Erzeugungsanlagen)
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für Wech­sel­rich­ter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11
  • Lage­plan hier
    • mit Bezeich­nung,
    • Gren­zen,
    • Schraf­fie­rung der geplan­ten Bebauungsfläche
  • Daten­blatt Wech­sel­rich­ter (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • Daten­blatt Spei­cher (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • ggf. Voll­macht des Anschluss­neh­mers (Grund­stücks­ei­gen­tü­mer)

Schritt 1B: Anmeldung/Nachrüstung Stromspeicher oder Batteriespeicher und Inbetriebnahme

Unterlagen für die Anmeldung eines Speichers

Für die Anmel­dung Ihres Spei­chers müs­sen Sie als Anschluss­neh­mer fol­gen­de Unter­la­gen recht­zei­tig vor Beginn der Aus­füh­rung bei der Netz­ge­sell­schaft Güters­loh einreichen:

  • For­mu­lar E.1 Antragstellung
  • For­mu­lar E.3 Daten­blatt Speicher
  • Mess­kon­zept
    • abwei­chen­des Mess­kon­zept inkl. Mess- und Schutz­ein­rich­tung (ein­po­li­ge Dar­stel­lung ab Netz­an­schluss mit bereits vor­han­de­nen Erzeugungsanlagen)
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für Wech­sel­rich­ter nach VDE-AR‑N 4105:2018–11 
  • Ein­hei­ten­zer­ti­fi­kat für NA-Schutz nach VDE-AR‑N 4105:2018–11 
  • Daten­blatt Wech­sel­rich­ter (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • Daten­blatt Spei­cher (Her­stel­ler­un­ter­la­gen)
  • ggf. Voll­macht des Anschluss­neh­mers (Grund­stücks­ei­gen­tü­mer)

Inbetriebnahme des Speichers

Nach Anmel­dung des Spei­chers (ohne Netz­ein­spei­sung) rei­chen Sie das Inbe­trieb­set­zungs­pro­to­koll für Spei­cher zur Inbe­trieb­nah­me voll­stän­dig aus­ge­füllt bei uns ein. 

Bei Anmel­dung eines Spei­chers mit Netz­ein­spei­sung ist eine Ein­spei­se­zu­sa­ge vor der Inbe­trieb­nah­me zwin­gend erforderlich.

Schritt 2: Prüfung des Netzanschlusses und Netzanschlusszusage

Die Netz­an­schluss­prü­fung erfolgt durch den Netz­be­trei­ber. Bit­te beach­ten Sie, dass eine Bear­bei­tung des Anschluss­ge­suchs inkl. der Netz­an­schluss­prü­fung erst nach Vor­lie­gen der voll­stän­di­gen und kon­sis­ten­ten Anmel­de­un­ter­la­gen erfol­gen kann.

Nach der Netz­an­schluss­prü­fung erfolgt grund­sätz­lich eine schrift­li­che Ein­spei­se­zu­sa­ge an den Anla­gen­be­trei­ber. Eine Beauf­tra­gung für das Ein­spei­se­ma­nage­ment (Rund­steu­er­emp­fän­ger oder Fern­wirk­an­la­ge) wird der Ein­spei­se­zu­sa­ge bei­gefügt. Der Rund­steu­er­emp­fän­ger bzw. die Fern­wirk­an­la­ge wird bei Beauf­tra­gung kon­fi­gu­riert und zur Abho­lung bereit­ge­stellt. Die Mon­ta­ge muss durch einen kon­zes­sio­nier­ten Instal­la­teur erfolgen.

Schritt 3: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

Spä­tes­tens eine Woche vor der geplan­ten Inbe­trieb­set­zung der Erzeu­gungs­an­la­ge und/oder des Spei­chers über­gibt der Anla­gen­er­rich­ter dem Netz­be­trei­ber den fer­tig aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Inbe­trieb­set­zungs­auf­trag (For­mu­lar Auf­trag zur Inbe­trieb­set­zung nach §14 NAV).

Die Abnah­me vor Ort erfolgt gemein­sam mit dem Anla­gen­be­trei­ber, dem Errich­ter der Anla­ge sowie einem Mit­ar­bei­ter der Netz­ge­sell­schaft Gütersloh. 

Schritt 4: Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Die Regis­trie­rung Ihrer Erzeu­gungs­an­la­ge muss inner­halb eines Monats nach Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge beim Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter erfol­gen.

Bei einer ver­spä­te­ten Regis­trie­rung erlischt der Ver­gü­tungs­an­spruch für den erzeug­ten Strom bis zur Registrierung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Regis­trie­rung der Erzeu­gungs­an­la­ge beim Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter erhal­ten Sie hier.

Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bun­des­netz­agen­tur ist das zen­tra­le Regis­ter für alle Strom­erzeu­gungs­an­la­gen sowie für alle Strom­spei­cher in Deutschland. 

Als Betrei­ber einer Strom­erzeu­gungs­an­la­ge / eines Spei­chers sind Anla­gen­be­trei­ber seit dem 31. Janu­ar 2019 gesetz­lich ver­pflich­tet, sich im Web­por­tal des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters (MaStR) zu regis­trie­ren — unab­hän­gig davon, ob die Anla­ge bereits in einem frü­he­ren Regis­ter regis­triert wur­de oder nicht.

Das neue Por­tal zur Anmel­dung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

Wich­tig für Sie als Anla­gen­be­trei­ber:
Damit die Zah­lun­gen (Ein­spei­se­ver­gü­tung, För­de­rung, Markt­prä­mie, Zuschlä­ge) nach EEG oder KWKG auch zukünf­tig ohne Abzü­ge aus­be­zahlt wer­den kön­nen, ist es not­wen­dig, dass die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­ge­be­nen Fris­ten für die Regis­trie­rung ein­ge­hal­ten werden:

  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die vor dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gegan­gen ist, dann gilt eine zwei­jäh­ri­ge Frist für die Regis­trie­rung im MaStR (bis Janu­ar 2021).
  • Wenn Sie eine Anla­ge betrei­ben, die nach dem 31. Janu­ar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegan­gen ist, muss die Regis­trie­rung im MaStR einen Monat nach der Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge erfolgt sein.